Digitale Ausstattung der sächsischen Schulen verbessern

Aus Positionen der FDP Sachsen
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Beschluss des 54. Landesparteitages der FDP Sachsen, Döbeln, 7. Mai 2022

Die Freien Demokraten Sachsen fordern die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen für digitalen Unterricht an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen. Zukünftig darf sich keine Lehrkraft mehr die Frage stellen müssen, ob sie im Unterricht auf digitale Lernmittel verzichtet oder notgedrungenprivate Ressourcen einsetzt, nur weil nicht genügend Endgeräte oder Lizenzen an der Schule vorhanden sind.

Die kommunalen Verwaltungen sollen dabei die Schulen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur konzeptionell, baulich und personell unterstützen. Die zuständigen Verwaltungskräfte müssen hinreichend geschult werden, um die Schulen bestmöglich bei der Anschaffung von Hardware, dem Erwerb von Software und dem Einsatz digitaler Lernmittel beraten zu können. Dabei sollen insbesondere bestehende Förderprogramme (z.B. Invest Schule und Digitalpakt Schule 1-3) genutzt und verstärkt sogenannte Projektschulen ausgewiesen werden. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur sind sicherzustellen:

  • Ausstattung aller Schulen mit einem Breitbandanschluss mit mindestens mittelfristig ausreichender Leistungsfähigkeit;
  • Einführung einer strukturierten Verkabelung bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungsmaßnahmen sowie Installation von moderner WLAN-Technik;
  • Anwesenheit von mindestens einem fachmännischen IT-Administrator während der täglichen Unterrichtszeit bei Schulen ab einer Größe von 500 Schülern;
  • Einsatz von zentralen Device-Management Systemen, für deren Nutzung der Freistaat Sachsen entsprechende finanzielle Möglichkeiten für die Schulträger zu schaffen hat.

Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, mehr Eigeninitiative für eine zukunftsträchtige Bildung im digitalen Zeitalter zu zeigen. Die o.g. Förderprogramme können nur einen ersten Anstoß bzw. Anreiz bilden. Darüber hinaus muss endlich ein landeseigenes Konzept – wie z.B. bereits in Bayern existiert – vorgelegt werden, mit dem gezielt die pädagogische Nutzung der Lernmittel sowie der Aufbau von Lernsoftware unterstützt werden kann. Ein solches Digitalisierungskonzept sollte umfassen:

  • Schaffung einer nutzerorientierten, leistungsstarken und effizienten Lernplattform;
  • Ausbau der Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Lehrerausbildung;
  • Verstetigung des in der Corona-Pandemie aufgebauten Weiterbildungsangebots für Lehrkräfte zur Steigerung der digitalen und medialen Kompetenzen für Unterrichtsorganisation und -führung;
  • Besondere Fokussierung auf Schulen bzw. Träger, die keine Mittel aus den bestehenden Förderprogrammen erhalten haben bzw. diese nicht beantragten, um innersächsische Niveauunterschiede bei Bereitstellung digitaler Lernmittel auszugleichen;
  • Ausstattung jedes Klassenzimmers bis 2026 mit technischer Mindestausstattung in Form von zeitgemäßer Präsentationstechnik mit Anschlussmöglichkeiten für Endgeräte von Lehrern und Schülern.

Zur Realisierung der genannten Maßnahmen soll der Freistaat Sachsen im Bundesrat auf ein weiteres Sofortausstattungsprogramm bzw. einen vollwertigen Digitalpakts Schule 2/3 hinwirken. Bund und Land müssen sich stärker an den Folgekosten der Kommunen, wie technische Administration, Austausch und Wartung, beteiligen. Perspektivisch soll für jeden Euro des Bundes der Betrag der Landesmittel über den Ländereigenanteil hinaus aufgestockt werden.