Klare Regeln für Europa. Regionale Zuständigkeiten und Bürgernähe sichern

Aus Positionen der FDP Sachsen
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Beschluss des 35. Landesparteitages der FDP Sachsen, Hartha, 30. Oktober 2010

Entwicklung der EU – Eine kritische Bestandsaufnahme

Die Einigung Europas ist eine herausragende Errungenschaft. Sie hat uns nach dem zweiten Weltkrieg die längste Friedensperiode gebracht, die es auf dem europäischen Kontinent jemals gab. Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes bildete die Voraussetzung für einen barrierefreien, steuer- und zollfreien Austausch mit Waren und Dienstleistungen. Der europäische Binnenmarkt ist die Hauptquelle für unseren Wohlstand und damit auch für die soziale Leistungsfähigkeit unseres Staates.

Dennoch müssen Zustand und Arbeitsweise des politischen Europa kritisch hinterfragt werden. Die Akzeptanz der europäischen Institutionen lässt immer noch zu wünschen übrig. Die EU wird als bürokratisches Monstrum wahrgenommen, das vor allem bevormundend und zentralistisch in nahezu alle Lebensbereiche hineinwirkt. Es gelingt nur unzureichend, nützliche und vorteilhafte Entscheidungen der europäischen Ebene den Bürgern umfassend zu vermitteln. So sind Wettbewerbskontrolle und faire Regeln für alle Akteure im Binnenmarkt ein Gewinn für Unternehmen und Verbraucher. Die EU erweist sich dabei als konsequent und durchsetzungsfähig bei der Anwendung von Spielregeln.

Seit 1990 gab es im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses wiederholt strategische Fehlentscheidungen. So wurden der Vertiefungs- und der Erweiterungsprozess der EU parallel auf den Weg gebracht. Im Jahr 2004 erfolgte die größte Erweitung der Europäischen Union mit zehn neuen Mitgliedsstaaten. Später kamen noch Bulgarien und Rumänien hinzu. Die durch die Vergrößerung notwendige Reform der Entscheidungsprozesse wurde dagegen nur halbherzig umgesetzt. So musste sich die auf 27 Mitglieder angewachsene Staatengemeinschaft einstimmig auf ein neues Grundvertragswerk einigen. Herausgekommen ist ein Vertrag mit Fortschritten, aber auch eklatanten Schwächen.

Der Lissabon-Vertrag verbesserte einerseits die demokratische Legitimation europäischer Entscheidungen. So wurden die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments erheblich ausgeweitet. Trotz Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips wurde die Entscheidungsfähigkeit des Europäischen Rates jedoch nur unzureichend gestärkt. Die mögliche Bildung von Sperrminoritäten erhöht das Risiko einer Blockade-EU, in der es immer schwerer wird, politische Entscheidungen zu treffen. Die Initiativrechte und vereinfachten Entscheidungsbefugnisse der Europäischen Kommission wurden ohne Einbeziehung von Parlament und Rat erheblich ausgeweitet. Damit entsteht das Risiko einer „Beamtenregierung“, die ohne demokratische Legitimation die EU-Politik dominiert.

Die Europäische Währungsunion ist ein großer Fortschritt für Europa – dennoch wurden in der jüngsten Wirtschafts- und Währungskrise die „Geburtsfehler“ des Euros deutlich sichtbar. Diese Fehler sind korrigierbar, und sie müssen schnellstens korrigiert werden.

Derzeit fehlt ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die weitere Entwicklung und Perspektiven Europas. Deshalb verengen wir die Diskussion nicht nur auf weitere Beitrittskandidaten und die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen. Die Bürger Europas wollen Europa wieder von einer gemeinsamen Zukunft her denken.

Sicherung der gemeinsamen Währung durch richtige Anreize zur Schuldenbegrenzung öffentlicher Haushalte

Das zeitlich befristete Euro-Rettungspaket muss ersatzlos auslaufen. Die gegenseitige Übernahme von Verbindlichkeiten ist der Weg in eine Haftungsgemeinschaft der Staaten. Die EU muss eine Staatengemeinschaft bleiben, in der um die besseren Lösungen im Wettbewerb gerungen wird. Grundsätzlich muss es auch die Möglichkeit einer geordneten „Staatsinsolvenz“ geben.

Der bestehende Stabilitätspakt hat sich nicht bewährt. Vertraglich vereinbarte Defizitbegrenzungen sind Makulatur, wenn deren Verletzung folgenlos bleiben. Es kommt deshalb darauf an, dass das Feststellen einer Verletzung der Stabilitätskriterien nicht einer politischen Entscheidung des Rates der Finanzminister überlassen bleibt. Es braucht Sanktionsmechanismen, die im Falle einer Verletzung der Defizitkriterien automatisch greifen. Dazu gehört, dass dem betroffenen Mitgliedsstaat zukünftig der Zugang zu EU-Haushaltsmitteln versperrt wird.

EU-Staaten, die sich an den Finanzmärkten nicht refinanzieren können, müssen sich zuerst mit ihren Gläubigern einigen. Nicht vereinbarte Finanztransfers zwischen den Mitgliedsstaaten müssen auf Ausnahmefälle wie Naturkatastrophen beschränkt werden. Solidarität kann keine Eigenverantwortung ersetzen.

Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank muss wieder hergestellt werden

Die im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungspaket vereinbarten Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) sind faktisch ein Gelddruckbeschluss. Wir müssen sicherstellen, dass die EZB in Zukunft unabhängig von politischer Einflussnahme agiert und sich an der Geldwertstabilität orientiert. Das war seinerzeit eine hauptsächliche Bedingung Deutschlands für die Bildung der Währungsunion. Das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank darf nicht weiterhin schleichend unterhöhlt werden!

Schluss mit einer EU der kleinteiligen und bevormundenden Regulierung

Die EU-Gesetzgebung ist von einem beispiellosen Hang zur Kleinteiligkeit und zur Einmischung in viele Lebensbereiche und Entscheidungsbefugnisse von Nationalstaaten, Regionen und Kommunen geprägt. Für die Wettbewerbs- und Ordnungspolitik in einem gemeinsamen Binnenmarkt sind verbindliche Regeln für alle Staaten unverzichtbar. Insbesondere im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes hat die Regulierungsmaschinerie jedoch inzwischen einen Wald an Richtlinien und Verordnungen geschaffen, der kaum mehr zu lichten ist. Mehr Umweltschutz oder mehr Sicherheit für Verbraucher entsteht dadurch in der Praxis nicht. Die Folge sind vor allem eine ausufernde Bürokratie und inzwischen auch widersprüchliche Entscheidungen. So sind zum Beispiel quecksilberhaltige Messinstrumente verboten, während durch das Verbot klassischer Glühbirnen der Verkauf quecksilberhaltiger Energiesparlampen gefördert wird.

Mindestabstandsnormen für Leitersprossen folgt dem sinnvollen Gedanken der Produktnormierung im Binnenmarkt, sind aber als unnötige Übertreibung zu betrachten. Das geplante Verbot des Beimischens von Zucker zu Fruchtsäften ist Ausdruck eines in Brüssel weit verbreitetem Obrigkeitsdenken, mit dem Verbraucher zu unmündigen Konsum-Untertanen degradiert werden. Auch in der Chemikalienpolitik wird durch Restriktionen und Verbote versucht, Europa „giftfrei“ zu machen, obwohl manche Substanzen unverzichtbar und auch sicher anwendbar sind. Beispiele dafür sind die EU-Verordnungen zu Pflanzenschutzmitteln und Schädlingsbekämpfung.

Die risikolose Gesellschaft ist auch nicht durch EU-Regulierung erreichbar

Viele der EU-Gesetzesinitiativen folgen dem Versuch einer fast vollständigen Abwehr aller möglichen Risiken. Wir versuchen in Europa, alle Eventualitäten und Wechselfälle des Lebens durch Regulierung abzusichern. Offenbar gibt es einen Zusammenhang zwischen wachsendem materiellen Wohlstand und dem Bedürfnis, alles unter Kontrolle zu halten. Die Folge sind Gesetze, die sich als Innovationskiller erweisen. Denn diese Entwicklung geht einher mit einer beispiellosen Technikfeindlichkeit. Zum Beispiel sind Nano- und Biotechnologie Sektoren, die erhebliche Chancen bieten. Leider werden in EU-Gesetzen vor allem die Risiken in den Mittelpunkt gestellt, zum Teil bis zum vorsorglichen Verbot der Anwendung bestimmter Techniken.

Es ist in allen Politikbereichen der EU Zeit für eine Neubewertung der Balance zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen! Mit Blick auf die Entscheidungsrechte der Nationalstaaten ist die Notwendigkeit von EU-weiten Regulierungen in vielen Bereichen ernsthaft zu hinterfragen.

EU-Kommission nicht an der langen Leine lassen

Die EU-Kommission ist im Brüsseler Politikbetrieb die mächtigste Institution. Insbesondere wenn Mehrheitsverhältnisse in Rat und/oder Parlament nicht eindeutig sind, gewinnt die Kommission an politischem Einfluss. Die EU-Kommission ist inzwischen ein Beamtenapparat mit einer eigenen politischen Agenda. Immer neue Regulierungsideen entstehen dort unter zum Teil nicht nachvollziehbaren, intransparenten Umständen. Den Regulierungsdrang der EU-Kommission zu bremsen ist vor allem ein Auftrag an den Europäischen Rat und damit auch an die nationalen Regierungen sowie an das Europäische Parlament.

Bürgernähe beginnt beim Bürger, und nicht in Brüssel – Für Liberale gilt: Zuerst vor Ort

Entscheidungen, die in Kommunen, Ländern und Regionen getroffen werden können, sollen auch dort getroffen werden. Der Trend zur europäischen Zentralisierung muss gestoppt werden. Letztlich muss jede Verlagerung von politischen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität auf ihre Notwendigkeit und Tauglichkeit für eine Regulierung auf europäischer Ebene überprüft werden.

In die Brüsseler Entscheidungskompetenz sollten nur Regelungsbereiche fallen, die für das Funktionieren der Gemeinschaft und ihre zentralen Aufgaben unverzichtbar sind. Dazu gehören:

  1. Die Sicherung der Stabilität der gemeinsamen Währung durch die Europäische Zentralbank (EZB) in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken.
  2. Die Zuständigkeit für eine europäische Banken- und Finanzaufsicht.
  3. Sicherung des freien und fairen Wettbewerbs innerhalb der EU.
  4. Entwicklung von industriepolitischen Strategien zur Sicherung europäischer Schlüsseltechnologien (z.Bsp. Produktion von Computerchips) zur Verhinderung von Abhängigkeiten oder der Verzerrung des Weltmarktes durch einseitige staatliche Wirtschaftssubventionen konkurrierender Regionen.
  5. Ein Mindestmaß an wirtschaftspolitischer Koordinierung auf EU-Ebene ist erforderlich um gegenläufige Wirtschaftspolitiken zwischen Staaten mit der gleichen Währung zu verhindern. Diese Koordinierung darf aber nicht in einer „Europäischen Wirtschaftsregierung“ enden, bei der wirtschaftspolitische Entscheidungen in den Regionen unter einen Brüsseler Vorbehalt gestellt werden.
  6. Das Anstreben einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in zentralen Punkten ist zu unterstützen, damit das Gewicht Europas in der Welt steigt.
  7. Eine Europäische Umweltpolitik ist richtig. Doch Bereiche, die weder eine grenzüberschreitende Regulierung erfordern, noch einen Binnenmarktbezug haben, müssen Angelegenheit der Mitgliedsstaaten bleiben. Das gilt gleichermaßen für den Verbraucherschutz.
  8. Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der Forschungsförderung.

Keine Sozialgesetze aus Europa

Das Soziale an Europa ist die Vollendung des Binnenmarkts. Gesetzgebungen zum sozialen Schutz sind Sache der Mitgliedsstaaten. In den vergangenen Jahren sind einige Sozialgesetzgebungen auf EU-Ebene entstanden, die zwar gut gemeint waren, jedoch in ihrer Wirkung fatal sind. Der Schutz vor Diskriminierung ist richtig. Den Bestrebungen in Brüssel, die Antidiskriminierungsrichtlinie auf alle Lebensbereiche auszuweiten, wie etwa den Kauf eines Produkts oder das Anmieten einer Wohnung, hilft keinem von Diskriminierung Betroffenen. Auch die Umkehr der Beweislast, in dem ein Beschuldigter beweisen muss, dass er nicht diskriminiert hat, wird sich in der Praxis als kontraproduktiv erweisen und sich gegen die richten, die vor Diskriminierung geschützt werden sollen.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, in der u.a. festgelegt ist, dass Bereitschaftszeiten zum Beispiel für Ärzte, Feuerwehrleute und ähnliche Berufe als Arbeitszeit zu gelten haben, kommt sicher bei den Betroffenen gut an. Jedoch wird hier die Brüsseler Rechnung ohne den Wirt gemacht. Die Organisation des Gesundheitswesens ist Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Das muss auch für die Organisation der Arbeitszeiten für das medizinische Personal gelten. Es ist leicht, Vorgaben aus Brüssel zu machen ohne sich mit der Frage beschäftigen zu müssen, wie die zusätzlichen Kosten gesetzlicher Regeln aufgebracht werden können.

EU Finanzen: Hilfe zur Selbsthilfe statt dauerhafter regionaler Alimentierung

Der Freistaat Sachsen hat wie alle neuen Bundesländer nach 1990 erheblich von den Mitteln der regionalen Entwicklung der Europäischen Union profitiert. Grundanliegen der europäischen Unterstützung ist das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Fortschritte müssen deshalb klar nachgewiesen werden. EU-Mittel sind nicht als dauerhafte Subvention zur jahrzehntelangen Alimentierung ganzer Regionen gedacht. Neben den EU-Agrarausgaben muss aus sächsischer Sicht auch die Förderung der Regionalentwicklung der Europäischen Union reformiert werden. Ziel muss es sein, Strukturen umzubauen und zukunftsfähig zu gestalten – sowohl mit Blick auf die Wirtschaft als auch auf neue Herausforderungen wie den demografischen Wandel. Grundsätzlich gilt: Mittel sollen vor allem investiert und weniger konsumiert werden. Es muss der Anreiz verstärkt werden, dass Regionen aus eigener Kraft wirtschaftliche Stärke entwickeln.

Keine überstürzten EU-Erweiterungen auf absehbare Zeit

Die zu schnell groß gewordene Europäische Union muss sich zunächst festigen und konsolidieren. Nach „Lissabon“ dürfen wir uns nicht erschöpft zurücklehnen – an der Verbesserung der europäischen Strukturen zur Erhöhung der Aufnahmefähigkeit der EU muss dringend weiter gearbeitet werden. Eine weitere Aufnahme ist daher kurz- und mittelfristig nur für die Staaten möglich, welche die EU-Aufnahmekriterien bereits einhalten und einfach integrierbar sind wie beispielsweise Island oder Kroatien. Darüber hinaus ist die EU derzeit nicht reif für die Aufnahme weiterer neuer Mitgliedsstaaten. Die politische Handlungsfähigkeit steht auf dem Spiel. Grundsätzlich gilt: Alle Länder, die zweifelsfrei geografisch in Europa liegen, können Mitglied der EU werden. Zusätzlich sind Alternativen zu einer Vollmitgliedschaft für Länder zu entwickeln, mit denen eine enge Zusammenarbeit für die EU vorteilhaft ist. Die bereits laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei müssen ergebnisoffen bleiben.

Die deutsche Politik muss sich auf Europa konzentrieren – Die Berliner Brüsselferne überwinden

Auf den Brüsseler Regulierungsmoloch zu schimpfen, genügt nicht. Diskussionen und Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene müssen strategisch begleitet werden. Bundesregierungen waren in der Vergangenheit immer zu weit weg von Brüssel. Das Schicksal Deutschlands entscheidet sich mit dem Erfolg der Europäischen Union. Es muss das klare Ziel der Bundesregierung sein, sich enger mit allen legislativen und exekutiven Institutionen der europäischen Ebene zu vernetzen und Entscheidungsfindungen sensibel zu begleiten. Schon jetzt hat die Entwicklung Europas starke Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land. Deshalb muss die deutsche Außenpolitik ihr Wirkungsfeld zu allererst in Europa suchen. Auch Bundestag und Bundesrat müssen sich intensiver und frühzeitiger informieren und in die Diskussionen auf EU-Ebene einbringen.