Schlank, agil und schlagkräftig: Strukturreformvorschläge für die FDP Sachsen

Aus Positionen der FDP Sachsen
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Beschluss des 61. Landesparteitages der FDP Sachsen, Chemnitz, 22. November 2025

Der Landesvorstand wird beauftragt, zum nächsten Landesparteitag folgende Satzungsänderungen zur Abstimmung zu stellen:

Allgemein

  • Die Mindestmitgliederzahl für Ortsverbände soll von fünf auf drei Mitglieder gesenkt werden.
  • Die Hürden für einen Mitgliederentscheid sollen für die Beantragung von 15 Prozent auf zehn Prozent gesenkt werden.
  • Es soll die Möglichkeit gewährleistet werden, Wahlen digital durchzuführen. Die gesetzlichen Regelungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern gilt es zu beachten.
  • Eine digitale Teilnahme an den Landesvorstands-, Landesparteirats- und Landesfachausschusssitzungen soll auch mit Stimmrecht verpflichtend gewährleistet werden.

Landesparteitag

  • Für alle Mitglieder der FDP Sachsen soll grundsätzlich Rederecht auf den Landesparteitagen gelten.
  • Landesparteitag und Landesvertreterversammlung sollen auf 150 Delegierte/Vertreter analog zum Verhältnis Delegierte/Landesvertreter anderer Landesverbände der FDP abgesenkt werden.

Landesvorstand

  • Eine optionale Doppelspitze soll ermöglicht werden.
  • Die stellvertretenden Landesvorsitzenden werden von drei auf zwei reduziert werden.
  • Die Anzahl der Beisitzer soll auf zehn Positionen begrenzt werden.

Landesparteirat

  • Der Landesparteirat wird abgeschafft.

In der Geschäftsordnung

  • Die Satzungsänderungsantragsfrist wird um drei bis vier Tage vor die Ladungsfrist der Landesparteitage verschoben.
  • Dringlichkeitsanträge sollen in der Antragsberatung vor allen anderen Sachanträgen behandelt werden.
  • Das Alex-Müller-Verfahren soll elektronisch und vor dem Termin des Landesparteitages durchgeführt werden.
  • Antragsbuch und Antragsverfahren sollen verpflichtend elektronisch durchgeführt werden.