Verkleinerung des Landesparteitags & der Landesvertreterversammlung

Aus Positionen der FDP Sachsen
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Beschluss des 59. Landesparteitages der FDP Sachsen, Döbeln, 2. November 2024

  1. In § 15 Abs. 3 der Landessatzung wird die Zahl „zweihundertfünfzig” durch die Zahl „zweihundert” ersetzt.
  2. In § 15 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Landessatzung wird die Zahl „125” durch die Zahl „100” ersetzt.
  3. In § 19 Abs. 4 der Landessatzung wird die Zahl „250” durch die Zahl „200” ersetzt.