Verkleinerung des Landesparteitags & der Landesvertreterversammlung
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Beschluss des 59. Landesparteitages der FDP Sachsen, Döbeln, 2. November 2024
- In § 15 Abs. 3 der Landessatzung wird die Zahl „zweihundertfünfzig” durch die Zahl „zweihundert” ersetzt.
- In § 15 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Landessatzung wird die Zahl „125” durch die Zahl „100” ersetzt.
- In § 19 Abs. 4 der Landessatzung wird die Zahl „250” durch die Zahl „200” ersetzt.