Fairness und Repräsentativität sicherstellen – D’Hondt-Verfahren ersetzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl und zur Verwirklichung des Wählerwillens aller Bürger fordern die Freien Demokraten Sachsen die Staatsregierung des Freistaates Sachsen auf, dem | Zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl und zur Verwirklichung des Wählerwillens aller Bürger fordern die Freien Demokraten Sachsen die Staatsregierung des Freistaates Sachsen auf, dem Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des sächsischen Wahlgesetzes vorzulegen, der das d’Hondt-Verfahren durch das Hare/Niemeyer-Verfahren oder durch das Sainte-Laguë-Verfahren ersetzt. | ||
Der zeitliche Rahmen für dieses Vorhaben ist | Der zeitliche Rahmen für dieses Vorhaben ist so zu wählen, dass das neue Verfahren zur Ermittlung der Verteilung der Mandate bereits zur nächsten Wahl des Landtages des Freistaates Sachsen – im Jahr 2024 – zum Einsatz kommen kann. | ||
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Aktuelle Version vom 6. November 2022, 18:27 Uhr
- Beschluss des 55. Landesparteitages der FDP Sachsen, Döbeln, 6. November 2022
Durch die Nutzung des d’Hondt-Verfahrens zur Ermittlung der Sitzverteilung im Sächsischen Landtag entsteht ein illegitimer Vorteil für größere Parteien.
Zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl und zur Verwirklichung des Wählerwillens aller Bürger fordern die Freien Demokraten Sachsen die Staatsregierung des Freistaates Sachsen auf, dem Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des sächsischen Wahlgesetzes vorzulegen, der das d’Hondt-Verfahren durch das Hare/Niemeyer-Verfahren oder durch das Sainte-Laguë-Verfahren ersetzt.
Der zeitliche Rahmen für dieses Vorhaben ist so zu wählen, dass das neue Verfahren zur Ermittlung der Verteilung der Mandate bereits zur nächsten Wahl des Landtages des Freistaates Sachsen – im Jahr 2024 – zum Einsatz kommen kann.