Gemeinsam für die Freiheit – eine Zukunftsagenda für die FDP Sachsen

Aus Positionen der FDP Sachsen
Version vom 21. Juli 2022, 09:10 Uhr von Admin wiki (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Beschluss des 51. Landesparteitages der FDP Sachsen, Neukieritzsch, 2. November 2019

1. Die FDP Sachsen gibt sich auf Basis des Grundsatzprogramms und des Leitbildes des Bundesverbandes ein Parteientwicklungskonzept im Sinne einer Zukunftsagenda.

2. Eine breite parteiinterne Debatte zur zukünftigen Entwicklung der sächsischen FDP anzustoßen sowie die gemeinsame Arbeit an ihrer Wiedererstarkung anzuregen, sind dabei die Kernziele. Form und Umfang der Debatte als auch des Konzepts sind vorher nicht detailliert festgelegt.

Das Parteientwicklungskonzept soll jedoch mindestens die Reformpotenziale auf folgenden Feldern eruieren:

  • grundsätzliche programmatisch-strategische Ausrichtung;
  • gemeinsames Wertefundament;
  • innerparteiliche Organisations- und Kommunikationsformen;
  • Mitgliederbetreuung und Beteiligungsverfahren;
  • Steigerung der Beteiligung von Frauen und anderen in der Partei bislang unterrepräsentierten Gruppen;
  • parteispezifische Digitalisierungsstrategie;
  • Außendarstellung und -kommunikation;
  • Einbindung von Sympathisanten und Vernetzung mit nahestehenden zivilgesellschaftlichen Akteuren.

3. An der Ausarbeitung des Parteientwicklungskonzepts müssen sich jedes Mitglied, jede Untergliederung, jeder satzungsmäßige Fachausschuss und Arbeitskreis sowie die anerkannten Vorfeldorganisationen direkt beteiligen können.

4. Der Landesvorstand trägt dafür Sorge, dass die strukturierte Arbeit am Parteientwicklungskonzept spätestens im Januar 2020 beginnt. Er gewährleistet die Beteiligung aller Gliederungen und erstattet den Kreis- und Landesparteitagen über Verlauf und Fortschritt des Diskussions- und Entwicklungsprozesses des Parteientwicklungskonzepts regelmäßig Bericht.

5. Auf Basis der unterschiedlichen Diskussionsbeiträge erarbeitet der Landesvorstand einen Vorschlag für ein Parteientwicklungskonzept, welches dem Landesparteitag im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.