Gemeinsam für die Freiheit – eine Zukunftsagenda für die FDP Sachsen: Unterschied zwischen den Versionen

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; Beschluss des [[51. Landesparteitag]]es der FDP Sachsen, Neukieritzsch, 2. November 2019
1. Die FDP Sachsen gibt sich auf Basis des Grundsatzprogramms und des Leitbildes des Bundesverbandes ein Parteientwicklungskonzept im Sinne einer Zukunftsagenda.
1. Die FDP Sachsen gibt sich auf Basis des Grundsatzprogramms und des Leitbildes des Bundesverbandes ein Parteientwicklungskonzept im Sinne einer Zukunftsagenda.


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Das Parteientwicklungskonzept soll jedoch mindestens die Reformpotenziale auf folgenden Feldern eruieren:
Das Parteientwicklungskonzept soll jedoch mindestens die Reformpotenziale auf folgenden Feldern eruieren:
 
* grundsätzliche programmatisch-strategische Ausrichtung;
-       grundsätzliche programmatisch-strategische Ausrichtung;
* gemeinsames Wertefundament;
 
* innerparteiliche Organisations- und Kommunikationsformen;
-       gemeinsames Wertefundament;
* Mitgliederbetreuung und Beteiligungsverfahren;
 
Steigerung der Beteiligung von Frauen und anderen in der Partei bislang unterrepräsentierten Gruppen;
-       innerparteiliche Organisations- und Kommunikationsformen;
* parteispezifische Digitalisierungsstrategie;
 
* Außendarstellung und -kommunikation;
-       Mitgliederbetreuung und Beteiligungsverfahren;
* Einbindung von Sympathisanten und Vernetzung mit nahestehenden zivilgesellschaftlichen Akteuren.
 
-       Steigerung der Beteiligung von Frauen und anderen in der FDP bislang unterrepräsentierten Gruppen;
 
-       parteispezifische Digitalisierungsstrategie;
 
-       Außendarstellung und -kommunikation;
 
-       Einbindung von Sympathisanten und Vernetzung mit nahestehenden zivilgesellschaftlichen Akteuren.


3. An der Ausarbeitung des Parteientwicklungskonzepts müssen sich jedes Mitglied, jede Untergliederung, jeder satzungsmäßige Fachausschuss und Arbeitskreis sowie die anerkannten Vorfeldorganisationen direkt beteiligen können.
3. An der Ausarbeitung des Parteientwicklungskonzepts müssen sich jedes Mitglied, jede Untergliederung, jeder satzungsmäßige Fachausschuss und Arbeitskreis sowie die anerkannten Vorfeldorganisationen direkt beteiligen können.
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5. Auf Basis der unterschiedlichen Diskussionsbeiträge erarbeitet der Landesvorstand einen Vorschlag für ein Parteientwicklungskonzept, welches dem Landesparteitag im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
5. Auf Basis der unterschiedlichen Diskussionsbeiträge erarbeitet der Landesvorstand einen Vorschlag für ein Parteientwicklungskonzept, welches dem Landesparteitag im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.


 
[[Kategorie:51. Landesparteitag]]
''beschlossen vom [[51. Landesparteitag]] am 02.11.2019''
[[Kategorie:Parteiangelegenheiten, Liberalismus und Grundsätzliches]]
[[Kategorie:Parteienentwicklung]]
[[Kategorie:Partei]]
[[Kategorie:FDP]]

Aktuelle Version vom 21. Juli 2022, 09:10 Uhr

Beschluss des 51. Landesparteitages der FDP Sachsen, Neukieritzsch, 2. November 2019

1. Die FDP Sachsen gibt sich auf Basis des Grundsatzprogramms und des Leitbildes des Bundesverbandes ein Parteientwicklungskonzept im Sinne einer Zukunftsagenda.

2. Eine breite parteiinterne Debatte zur zukünftigen Entwicklung der sächsischen FDP anzustoßen sowie die gemeinsame Arbeit an ihrer Wiedererstarkung anzuregen, sind dabei die Kernziele. Form und Umfang der Debatte als auch des Konzepts sind vorher nicht detailliert festgelegt.

Das Parteientwicklungskonzept soll jedoch mindestens die Reformpotenziale auf folgenden Feldern eruieren:

  • grundsätzliche programmatisch-strategische Ausrichtung;
  • gemeinsames Wertefundament;
  • innerparteiliche Organisations- und Kommunikationsformen;
  • Mitgliederbetreuung und Beteiligungsverfahren;
  • Steigerung der Beteiligung von Frauen und anderen in der Partei bislang unterrepräsentierten Gruppen;
  • parteispezifische Digitalisierungsstrategie;
  • Außendarstellung und -kommunikation;
  • Einbindung von Sympathisanten und Vernetzung mit nahestehenden zivilgesellschaftlichen Akteuren.

3. An der Ausarbeitung des Parteientwicklungskonzepts müssen sich jedes Mitglied, jede Untergliederung, jeder satzungsmäßige Fachausschuss und Arbeitskreis sowie die anerkannten Vorfeldorganisationen direkt beteiligen können.

4. Der Landesvorstand trägt dafür Sorge, dass die strukturierte Arbeit am Parteientwicklungskonzept spätestens im Januar 2020 beginnt. Er gewährleistet die Beteiligung aller Gliederungen und erstattet den Kreis- und Landesparteitagen über Verlauf und Fortschritt des Diskussions- und Entwicklungsprozesses des Parteientwicklungskonzepts regelmäßig Bericht.

5. Auf Basis der unterschiedlichen Diskussionsbeiträge erarbeitet der Landesvorstand einen Vorschlag für ein Parteientwicklungskonzept, welches dem Landesparteitag im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.