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Aus Positionen der FDP Sachsen
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1 Wir fordern, dass für Tiny Houses und ähnliche Ansätze mobilen Wohnens, die
; Beschluss des Landesvorstandes nach Verweisung des [[56. Landesparteitag]]es der FDP Sachsen, Lommatzsch, 6. Mai 2023
2 keine Bodenversiegelung benötigen, künftig keine Baugenehmigung erfolgen muss.
3 Es sollen auf eigenem oder langfristig gepachtetem Grund, der nicht aktiv
landwirtschaftlich genutzt wird und
4 nicht unter besonderem Umwelt/Natur-schutz steht, mit möglichst geringen Hürden
5 mobile, wenig invasive Wohnungen abgestellt werden dürfen. Voraussetzung ist,
dass keine dauerhafte Bodenversiegelung erfolgt und die Erschließung gesichert
ist.


[[Kategorie:Landesvorstand]]
Wir fordern, dass für Tiny Houses und ähnliche Ansätze mobilen Wohnens, die keine Bodenversiegelung benötigen, künftig keine Baugenehmigung erfolgen muss. Es sollen auf eigenem oder langfristig gepachtetem Grund, der nicht aktiv landwirtschaftlich genutzt wird und nicht unter besonderem Umwelt-/Naturschutz steht, mit möglichst geringen Hürden mobile, wenig invasive Wohnungen abgestellt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass keine dauerhafte Bodenversiegelung erfolgt und die Erschließung gesichert ist.
 
[[Kategorie:56. Landesparteitag]]
[[Kategorie:Umwelt, Agrar, Klima und Energie]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2023, 11:03 Uhr

Beschluss des Landesvorstandes nach Verweisung des 56. Landesparteitages der FDP Sachsen, Lommatzsch, 6. Mai 2023

Wir fordern, dass für Tiny Houses und ähnliche Ansätze mobilen Wohnens, die keine Bodenversiegelung benötigen, künftig keine Baugenehmigung erfolgen muss. Es sollen auf eigenem oder langfristig gepachtetem Grund, der nicht aktiv landwirtschaftlich genutzt wird und nicht unter besonderem Umwelt-/Naturschutz steht, mit möglichst geringen Hürden mobile, wenig invasive Wohnungen abgestellt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass keine dauerhafte Bodenversiegelung erfolgt und die Erschließung gesichert ist.