Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Schulessen: Unterschied zwischen den Versionen

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''beschlossen auf dem 57. Landesparteitag am 4. November 2023 in Döbeln''
; Beschluss des [[57. Landesparteitag]]es der FDP Sachsen, Döbeln, 4. November 2023


Die Essenspreise an Schulen sind in den vergangenen Jahren aufgrund vieler Faktoren, wie zum Beispiel gestiegene Personal- und Energiekosten, drastisch gestiegen. Nun droht ein erneuter Anstieg, wenn zum 31. Dezember 2023 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent ausläuft, denn die Schulessensversorgung ist mehrwertsteuerlich eine gastronomische Leistung und damit grundsätzlich mit 19 Prozent zu versteuern.
Die Essenspreise an Schulen sind in den vergangenen Jahren aufgrund vieler Faktoren, wie zum Beispiel gestiegene Personal- und Energiekosten, drastisch gestiegen. Nun droht ein erneuter Anstieg, wenn zum 31. Dezember 2023 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent ausläuft, denn die Schulessensversorgung ist mehrwertsteuerlich eine gastronomische Leistung und damit grundsätzlich mit 19 Prozent zu versteuern.
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Generell setzt sich die FDP Sachsen dafür ein, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent beizubehalten.
Generell setzt sich die FDP Sachsen dafür ein, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent beizubehalten.
[[Kategorie:Landesparteitage]]
 
[[Kategorie:57. Landesparteitag]]
[[Kategorie:Bildung und Schule]]

Aktuelle Version vom 5. November 2023, 20:16 Uhr

Beschluss des 57. Landesparteitages der FDP Sachsen, Döbeln, 4. November 2023

Die Essenspreise an Schulen sind in den vergangenen Jahren aufgrund vieler Faktoren, wie zum Beispiel gestiegene Personal- und Energiekosten, drastisch gestiegen. Nun droht ein erneuter Anstieg, wenn zum 31. Dezember 2023 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent ausläuft, denn die Schulessensversorgung ist mehrwertsteuerlich eine gastronomische Leistung und damit grundsätzlich mit 19 Prozent zu versteuern.

Es ist steuerlich demnach ein und dasselbe, ob Kinder in der Schule eine warme Mahlzeit erhalten oder ob eine Familie gezielt ein Restaurant aufsucht. Während das belegte Brötchen beim Bäcker zum Mitnehmen mit sieben Prozent besteuert wird, ist das Schulessen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt.

Mit einem dauerhaft reduziertem Mehrwertsteuersatz wird ein weiterer kurzfristiger Anstieg der Preise für die Schulessensversorgung verhindert und somit Familien aktuell um etwa 50 Cent pro Mahlzeit (bei angenommenen 4,80 Euro für ein Schulessen) entlastet.

Nicht zuletzt entlastet diese Maßnahme auch den kommunalen Haushalt, der für die Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig ist.

Daher wird sich die FDP Sachsen auf Bundesebene dafür einsetzen, die Essensversorgung an Schulen von der Regelung für Gastronomie zu entkoppeln und dauerhaft den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Schulessen fordern.

Sollte bis zum Jahresende keine Einigung über die Fortführung der reduzierten Mehrwertsteuer für Gastronomie und Schulessen erfolgt sein, soll durch den Landesverband ein entsprechender Antrag zum nächsten Bundesparteitag eingebracht werden.

Generell setzt sich die FDP Sachsen dafür ein, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent beizubehalten.